Nachfolgend haben wir einige gebräuchliche Abfallbeschreibungen aufgeführt, die Sie dabei unterstützen sollen, Ihre Abfälle den entsprechenden Verwertungswegen zuzuordnen. Über Entsorgungsmöglichkeiten weiteren Abfallarten beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich.


Container für Altpapier - PPK, Papier, Pappe und Kartonagen
(AVV 150101)

Was gehört dazu?

Saubere und trockene Altpapiere und Pappen, oder auch besondere Altpapierqualitäten, aus dem Bereich der Verpackung (Karton) oder aus der Papierverarbeitung (Druckereiverschnitte/Andrucke). Abgabe lose, in Ballen oder auf Rolle. Die Vergütung richtet sich nach der entsprechenden Qualität und Menge.

Was nicht?

Kunststoffe, Tapeten, Verbundmaterialien (Papier/ Kunststoff)……..

Gängige Behältersysteme

  • alle Umleerbehältersysteme
  • alle Absetzmulden
  • Abrollcontainer
  • stationäre Verdichtungstechnik
  • alle Selbstpresscontainer

Container für Verpackungsfolien aus PE
(AVV 150102)

Was gehört dazu?

Saubere und trockene Verpackungsfolien bunt oder transparent. Die Vergütung richtet sich nach der entsprechenden Qualität und Menge.

Was nicht?

Kunststoffe, Umreifungsbänder, Verbundfolien, landwirtschaftliche Folien, PVC-Folien, DSD-Foliengemische ……..

Gängige Behältersysteme

  • alle Umleerbehältersysteme
  • alle Absetzmulden
  • Abrollcontainer
  • stationäre Verdichtungstechnik
  • alle Selbstpresscontainer

Container für Bauschutt
(AVV 170107)

Was gehört dazu?

Verwertbare, mineralische Abfälle bestehend aus Mauerwerk, Beton, Ziegel, Putzresten, Fliesen und Keramik - als Gemisch oder reine Fraktion. Kantenlänge bis max. 80 cm.

Was nicht?

Kunststoffe, Tapeten, Holzreste, Dämmstoffe, Porenbeton, Rigips, Sonderabfälle, Asbest..

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 7 cbm
  • Abrollcontainer bis 10 cbm

Container für Bodenaushub/Erde
(AVV 170504)

Was gehört dazu?

Nicht belasteter (kontaminierter) Bodenaushub oder Erde , natürlich gewachsen oder bereits verwendet inkl. Sand und Kleinmengen an natürlichen Steinen (entsprechend Laga < Z 1.2)

Was nicht?

Bauschutt (nur auf Anfrage mit besonderen Konditionen) , Organische Abfälle, Wurzelstöcke, Holz und Bauschutt

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 7 cbm
  • Abrollcontainer bis 10 cbm

Container für gemischte Bau- und Abbruchabfälle
(AVV 170904)

Was gehört dazu?

Gemische aus Holzresten, Kunststoffen (z.B Rohr und Folie), Gips, Tapeten, Porenbeton Metalle/Schrotte und mineralische Anteile.(Bauschutt ggf. Erde), Papier/Pappe, Folie

Was nicht?

Gefährliche Abfälle ( Sonderabfälle ) wie z.B. künstliche Mineralfaser, Asbest, imprägnierte Außenhölzer, Lacke und Farben.

Lebensmittelabfälle, gefüllte Konservendosen, Kühlschränke.

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • Container für gemischte Bau- Abbruchabfälle
  • Abrollcontainer bis 36 cbm

Container für gemischte Verpackungen
(AVV 150106)

Was gehört dazu?

Verschmutze Folien, Kunstsoff- oder Papiersäcke, Kunststoffeimer, Styropor (verschmutzt und/oder farbig), Umreifungsbänder, verschmutzte Verpackungspapiere, Holzpaletten

Was nicht?

Küchen-und Kantinenabfälle (Speisereste, Altglas, E-Schrott, Baum- und Strauchschnitt, Asbest, Künstliche Mineralfaserabfälle, ..

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • alle Umleerbehältersysteme (1,1 bis 4,5 cbm)
  • Abrollcontainer bis 36 cbm
  • stationäre Verdichtungstechnik
  • alle Selbstpresscontainer

Container für Altholz Qualität A I-III
(AVV 150103; 170201; 200307)

Was gehört dazu?

Reine oder gemischte Althölzer z.B. Holzpaletten, Naturholz, Spannplatte, Möbel, Kisten Schalbretter, Obststiegen, Kanthölzer..

Was nicht?

Behandelte, imprägnierte Außenhölzer (Fenster /Türen), Bahnschwellen, Telegraphenmasten - entspricht A IV Holz AVV 170204*

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • Abrollcontainer bis 36 cbm

Container für Baum- und Strauchschnitt
(AVV 200201)

Was gehört dazu?

Gemische aus Baum- und Strauchschnitt, Gras, Laub, Äste

Was nicht?

Wurzeln, Boden bzw. Rasensoden, Erde, Bauschutt

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • Abrollcontainer bis 36 cbm

 

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Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)

Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) für deren Entsorgung besondere gesetzliche Regelungen zu beachten sind.

Teilweise sind hier vor Entsorgung weitere zwingend vorgeschriebene Vorschriften und Verpackungsrichtlinien zu beachten.

Die nötigen Dokumentationen (Entsorgungsnachweis, eANV) übernehmen wir auf Anfrage gerne für Sie.

Zum Beispiel entsorgen wir folgende Sonderabfälle:

Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) AVV 170603*
Teerhaltige Dachpappe AVV 170301*
Teerhaltiger Straßenaufbruch AVV 170301*
Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605*
Behandelte, imprägnierte Hölzer AVV 170204*
... und viele weitere ... ...

Sonstiges

Weitere Abfälle, deren getrennte Entsorgung teilweise vorgeschrieben ist, oder wirtschaftlich sinnvoll ist ,da diese als Sekundärrohstoff in Abhängigkeit von Menge und Qualität vergütungswürdig sind:

Elektronikschrott ( von gewerbl. Anfallstellen ) AVV 160213,160214*,200121*,200136
Altpapier und Pappe AVV 150101, 200101
Schrotte und Metalle AVV 170407
Kunststoffe/Verpackungsfolien AVV 150102, 160119
Verpackungsstyropor (weiße Formteile) AVV 150102
Glas (Hohlglas oder Scheiben) AVV 160120,170202
Speisereste AVV 200108, 020304
Altreifen AVV 160103
Die zuvor dargestellte Auflistung div. Abfallarten ist nur exemplarisch und teilweise erklärungsbedürftig. Wenn Sie Fragen dazu haben, oder eine Abfallart nicht erwähnt wurde, hilft das persönliche Gespräch. Fordern Sie uns - wir haben bestimmt eine Lösung.